In dem von Ihnen erwähnten Gespräch hat eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs eine große Rolle gespielt, wonach mit "Pflichtwidrigkeit" nicht irgendein Verstoß gegen irgendein Gesetz gemeint sein kann.
( Quelle: Die Zeit (29/2004))
EDVisch könnte natürlich auch eine Anschlussstelle gemeint sein, die nichts Ungereimtes akzeptiert.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.04.2002)