Hilfe zur beruflichen Einarbeitung und Förderung der Einstellung Arbeitsloser mit geminderten Erwerbschancen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Mit der Klauselerinnerung (§ 732 ZPO) kann der Schuldner keine rechtskräftige Entscheidung über die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung wegen der geminderten Wirksamkeit des Titels erlangen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Vor dem Hintergrund der Bankenkrise und der durch den festeren Yen geminderten Gefahr eines abwertungsbedingten Teuerungsschubs dürfte die Notenbank vorerst ihre expansive Politik fortführen.
( Quelle: Welt 1997)