Vielmehr genüge bereits die Tätigkeit als solche, um die Vermutung zu rechtfertigen, daß insbesondere der Besuch wechselnder Freier zu einer Belastung für die übrigen Bewohner werde.
( Quelle: Die Welt vom 24.01.2005)
Die Bahn hat ihrer Pflicht genüge getan.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.06.2004)