Gegenstand: Der Erwerb, die Veräußerung sowie die Verwaltung von Beteiligungen aller Art einschließlich von Wertpapieren; ausgenommen sind genehmigungsbedürftige Geschäfte, insbesondere genehmigungsbedürftige Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
Gegenstand: Der Erwerb, die Veräußerung sowie die Verwaltung von Beteiligungen aller Art einschließlich von Wertpapieren; ausgenommen sind genehmigungsbedürftige Geschäfte, insbesondere genehmigungsbedürftige Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
Dabei handelt es sich nicht um solche per "Nachweisverfahren" abzuhakenden, sondern um genehmigungsbedürftige Nachrüstmaßnahmen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)