genehmigungsbedürftigen

  1. Im Bereich der genehmigungsbedürftigen Anlagen - und nur hier finden Umweltverträglichkeitsprüfungen statt - ist das Bundes- Immissionsschutzgesetz ein umfassendes Anlagenzulassungsgesetz (2). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)