genehmigungsfrei

  1. Bislang sind diese bis zu einer Höhe von zehn Metern genehmigungsfrei. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.07.2005)
  2. Sie sind genehmigungsfrei, aber gebührenpflichtig. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  3. Seither sind ein Drittel aller in Bayern errichteten Wohngebäude genehmigungsfrei errichtet. ( Quelle: Die Welt Online vom 13.09.2003)
  4. Es könne nicht sein, dass der Bau eines Wintergartens in Falkensee genehmigungsfrei sei, während nebenan in Spandau hingegen umfangreiche Behördengänge nötig seien, sagte Röding. ( Quelle: Die Welt Online vom 07.08.2004)
  5. Und in Zukunft sollen es noch mehr werden: Ein bereits geplanter zweiter Schritt der Bauordnungsreform sieht vor, daß künftig Häuser bis zu einer Höhe von sieben Stockwerken 'genehmigungsfrei' errichtet werden können. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)