Nach Ansicht des Gerichts fällt das Lagern der Abfallsäcke für das Duale System "nicht unter den genehmigungsfreien Gemeingebrauch der Gehwegflächen".
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 05.03.2005)
Auf Kritik stieß auch die rechtskräftige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur genehmigungsfreien teilgewerblichen Nutzung von weniger als 50 Prozent der Wohnfläche.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)