Einmal waren es die Vergütungen, die nicht zustanden, das andere Mal der vom Ehemann genutzte Dienstwagen oder gar der Umbau des privaten Eigenheims, der unter irgendeinem Posten irgendwo im öffentichen Haushalt verbucht wurde.
( Quelle: FAZ 1994)
Der Verzicht auf den Pkw-Verkehr wird damit begründet, dass sich in der Nähe ein großer Spielplatz befindet und im Sommer das von Kindern genutzte Monbijoubad öffnet.
( Quelle: Tagesspiegel vom 29.12.2003)
Trotz Bahn und Flugzeug: Zumindest für kurze Geschäftsreisen ist noch immer das Auto das am häufigsten genutzte Verkehrsmittel, und oft dient schon der Weg ins Büro zu Vorgesprächen mit dem Handy.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Gewerblich genutzte und gesetzlich geschützte Denkmäler stehen auf dem Prüfstand einer Erhebung des Denkmalschutzamtes der Freien und Hansestadt Hamburg in Zusammenarbeit mit dem internationalen Immobilienberatungsunternehmen Jones Lang Wootton.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Ihm war vorgeworfen worden, zu wenig Miete für die von ihm genutzte landeseigene wohung zu zahlen.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Nach dem Fernsehen ist das Radio das am häufigsten genutzte Medium. 15 Prozent der Kinder gaben an, täglich oder fast jeden Tag zu lesen. 40 Prozent lesen einmal in der Woche, 32 Prozent lesen dagegen selten.
( Quelle: Tagesspiegel 2000)
Das Gebiet zwischen Allee der Kosmonauten, Märkischer Allee, S-Bahntrasse und Rhinstraße ist heute einerseits durch wenig genutzte Industrieareale und kleinere Gewerbeansiedlungen sowie durch umfangreiche Verkehrsflächen gekennzeichnet.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Dafür wurden sämtliche Leitungen unter der Fahrbahn erneuert sowie Gehwege angelegt, Bäume gepflanzt und eine einst von der Staatssicherheit genutzte Fläche entlang der Straße saniert.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 06.07.2001)
Die LBB hat das einst als Rathaus Mitte genutzte Berolinahaus Ende 1993 vom Senat für 70 Millionen Mark erworben.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Heute genutzte Taktraten liegen bei 66, 100 und 133 MHz.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 15.11.2002)