gerichtserfahren

  1. Ihren Schuldspruch begründete die 2. Große Strafkammer des Hanauer Landgerichts damit, dass der 36-Jährige aufgrund zahlreicher früherer Verurteilungen so gerichtserfahren sei, dass er um sein Schweigerecht gewusst habe. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.01.2002)