Auch wenn die Todesursachen gerichtsmedizinisch nicht nachweisbar seien, sei es etwa strafbar, wenn man sich in der Gewissheit betrinke, dass nach der Geburt die Kinder tot seien, sagte er.
( Quelle: Yahoo News vom 30.11.2005)
Daraufhin sei die Frau exhumiert und gerichtsmedizinisch untersucht worden.
( Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 30.08.2005)
Der Kopf war vergraben und soll in dieser Woche gerichtsmedizinisch untersucht werden.
( Quelle: Abendblatt vom 21.09.2004)