Aussagen, die unter der Folter zustande kamen, sollen überdies nicht mehr gerichtsverwertbar sein.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Scharfe Kritik übte der Wissenschaftler an einem Gutachten des ehemaligen Bundesgesundheitsamts von 1991, das die Atemalkoholanalyse als gerichtsverwertbar beweissicher einstufte.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)