geringfügige Beschäftigung

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  1. Hat die Haushaltshilfe kein weiteres Einkommen und liegt ihr Verdienst unter der 630-Mark-Grenze für geringfügige Beschäftigung, so braucht sie keine Steuern zu zahlen. ( Quelle: Welt 1999)
  2. Wie viele Beschäftigte aus der Schwarzarbeit heraus eine legale geringfügige Beschäftigung angenommen haben, konnte die Knappschaft nicht beziffern. ( Quelle: ZDF Heute vom 19.07.2003)
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