Hat die Haushaltshilfe kein weiteres Einkommen und liegt ihr Verdienst unter der 630-Mark-Grenze für geringfügige Beschäftigung, so braucht sie keine Steuern zu zahlen.
( Quelle: Welt 1999)
Wie viele Beschäftigte aus der Schwarzarbeit heraus eine legale geringfügige Beschäftigung angenommen haben, konnte die Knappschaft nicht beziffern.
( Quelle: ZDF Heute vom 19.07.2003)