Das sei im Rahmen des § 6a Abs. 2 UWG nicht angebracht, weil das grundsätzl. Verbot der Verwendung von Großhandelshinweisen im geschäftl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Diesem übergab er eine Hängemappe mit einer Vielzahl von Kopien von geschäftl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)