Die Förderung soll aber grundsätzlich auf 10000 Mark je geschaffenem Arbeits- oder Ausbildungsplatz begrenzt werden.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Hier haben sich die Abgeordneten des Landtages per 1998 geschaffenem Gesetz gleich selbst das Recht zugeordnet, mit Zweidrittelmehrheit einem Mitglied des Landtages das Grundrecht auf Wählbarkeit und damit den Abgeordnetenstatus abzuerkennen.
( Quelle: Junge Welt 1999)