Zwar ist die geschiedene Ehefrau nicht erbberechtigt, aber gemäß § 1585 b geht die Unterhaltspflicht auf den Erben als Nachlaßverbindlichkeit über.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
"In Vietnam hat sie als geschiedene Frau keine Chance, sich eine Existenz aufzubauen."
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)