Im islamischen Ägypten kann ein geschiedener moslemischer Vater darauf bestehen, dass ihm die Söhne im Alter ab 12 und die Töchter ab 14 Jahren von der Mutter übergeben werden.
( Quelle: )
Dem Beschluss lagen drei Verfassungsbeschwerden geschiedener Mütter gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Stuttgart zu Grunde.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 01.03.2002)
Kosten für die Kontaktpflege zum Kind aus geschiedener Ehe können nicht von der Steuer abgesetzt werden (Bundesfinanzhof Az. III R 208/94).
( Quelle: BILD 1996)
Die Angeklagte habe aber im Prozeß geschwiegen, ihr geschiedener Mann sei seit Jahren in der Psychatrie und nicht mehr vernehmungsfähig.
( Quelle: )