geschuldeten

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  1. Ein Reisemangel liegt nur dann vor, wenn eine der vom Reiseveranstalter geschuldeten Hauptleistungen, die zu einem Gesamtarrangement gebündelt sind, nicht in Ordnung ist. ( Quelle: Tagesspiegel vom 09.05.2005)
  2. Die Nachrichten über sogenannte "Ehrenmorde" an Frauen verstören besonders diejenigen, die dieser der Tradition geschuldeten Gewalt ausgesetzt sind. ( Quelle: Die Welt vom 16.02.2005)
  3. Dient das Ausfüllen der Zeiterfassungsbögen aber diesen Zwecken, dann gehört es zur Erbringung der vertragl. geschuldeten Leistung der Arbeitnehmer und hat keinen Bezug zur betriebl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  4. Was Schüler später aufgeregt als "Bombenanschlag" schilderten, beschreibt Günter Thannhäuser, der Sprecher des Ausbildungskommandos der 7. US-Armee, militärisch kühl als einen "dem hohen Sicherheitsbedürfnis der Amerikaner geschuldeten Vorfall". ( Quelle: DIE WELT 2001)
  5. Dennoch: Jenseits aller Eitelkeiten und der föderalen Strukturen geschuldeten Rücksichtnahmen darf die Personalie als sicher gelten. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 16.03.2001)
  6. Hat der Besteller für den vom Unternehmer geschuldeten Abtransport von Aushub (hier: entwässerter Schlamm) eine Deponie bereit zu halten, so ist die - ihm nicht unterstehende - Deopinieverwaltung seine Erfüllungsgehilfin. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Greift diese Kündigung, dann kann auch die nachträgliche Überweisung der geschuldeten Miete eine Räumung nicht mehr abwenden. ( Quelle: Tagesspiegel vom 20.02.2005)
  8. Es handelt sich dabei, mit einigen der Moderne geschuldeten Ergänzungen, um das Menschenbild romantischer Alpenreisender. ( Quelle: Die Zeit (40/2003))
  9. Die Anwesenheit der schweizerischen Folkloregruppen und das auch von der Bekl. eingeräumte "gewisse Übergewicht" der Folkloreunterhaltung stellen eine erhebliche Abweichung von dem geschuldeten Kreuzfahrtprogramm dar. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. Brauchte ein Arbeitnehmer als Bergbauangestellter nur eine im Verhältnis zu der an sich geschuldeten oder übl. ermäßigte Miete zu zahlen, so sollte diese Regelung auch für den Zeitraum nach seinem Ausscheiden gelten ("Mietnachlaß"). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
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