geschwindigkeitsbeschränkter

  1. Aus den genannten Gründen ist auch jede Art von "Möblierung" der Fahrbahn durch bewegliche Betonhindernisse, Blumenkübel usw. auf den Straßen geschwindigkeitsbeschränkter Zonen unzulässig (14). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)