Das Bezirksgericht begründete seine Entscheidung mit den extremistischen und gesellschaftsfeindlichen Aktivitäten der Sekte.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Zudem sei jede fremde Sprache für die Schulaufsicht weder durchschaubar noch kontrollierbar und werde im Schulalltag die 'Einschleusung nationalistischen und gesellschaftsfeindlichen Gedankenguts' ermöglichen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)