Vor dem Hintergrund der gesellschaftsrechtl. Konstruktion der Zentralverwaltung seien die behaupteten Äußerungen zwangslos zu erklären.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Leitung durch Personalunion in der Geschäftsführung (interlocking directorates) bestanden hätte; das kann jedoch das Tatbestandsmerkmal der gesellschaftsrechtl. Abhängigkeit und weiter das Tatbestandsmerkmal der Zusammenfassung zur einheitl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)