Ansonsten greift die gesetzliche Erbfolge, und der Lebenspartner geht völlig leer aus.
( Quelle: Tagesspiegel vom 05.10.2003)
Je nach persönlicher Lebenssituation möchte der eine vielleicht gerne die gesetzliche Erbfolge ausschließen und statt der lästigen Verwandten einen guten Freund bedenken, der andere will in erster Linie.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)