Das Bad Homburger Unternehmen räumt allerdings ein, daß dabei vermutlich nur positive Ergebnisse veröffentlicht werden, solange keine gesetzliche Verpflichtung für das Rating geschlossener Fonds existiert.
( Quelle: Die Welt Online vom 03.11.2004)
Ohne diese gesetzliche Verpflichtung hätte der Bereich schwarze Zahlen geschrieben, weshalb es unsinnig sei, vom Tatbestand einer unerlaubten Quersubventionierung oder Beihilfe zu reden.
( Quelle: Welt 1999)