getränkesteuerfrei

  1. Klägerin im vorliegenden Fall war eine Wirtin, die nicht hatte einsehen wollen, dass Wein in ihrer Gaststätte mit zehn Prozent des Verkaufspreises belastet wurde, hingegen Apfelwein getränkesteuerfrei blieb. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.04.2002)