Sie bestehen aus einem Bildschirm und einer Schreibmaschinentastatur, die neben der üblichen Buchstaben- und Zahlenanordnung einer gewöhnl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Die Lösung wäre wohl nur in der Weise zu finden, daß man beide Subsidiaritätsklauseln unbeachtet und die gewöhnl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)