gewöhnl

  1. Sie bestehen aus einem Bildschirm und einer Schreibmaschinentastatur, die neben der üblichen Buchstaben- und Zahlenanordnung einer gewöhnl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Die Lösung wäre wohl nur in der Weise zu finden, daß man beide Subsidiaritätsklauseln unbeachtet und die gewöhnl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)