Dazu kommt, daß das Verbot der Zweckentfremdung erst greift, wenn fünfzig Prozent der Wohnungen gewerblich genutzt werden.
( Quelle: TAZ 1997)
Die Bet. sind die Teileigentümer gewerblich genutzter Räume innerhalb der in drei Blöcke gegliederten Wohnungs- und Teileigentumsanlage, in der sich neben einem Einkaufs- zentrum-[Einkaufszentrum] über 200 Wohnungen befinden.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)