gewerblicher

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  1. Denn ist ein gewerblicher Hintergrund nachzuweisen, so ist die zu überführende Ware, unabhängig der Freimenge, nach deutschem Tabaksteuergesetz zu besteuern. ( Quelle: Die Welt vom 18.02.2005)
  2. Höflich beschied sie den Böblinger Friseuren, daß man alle Mitarbeiter darauf hinweisen werde, "daß jegliche Form von gewerblicher Nebentätigkeit im Betrieb nicht erlaubt ist". ( Quelle: Die Zeit (17/1999))
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