Denn ist ein gewerblicher Hintergrund nachzuweisen, so ist die zu überführende Ware, unabhängig der Freimenge, nach deutschem Tabaksteuergesetz zu besteuern.
( Quelle: Die Welt vom 18.02.2005)
Höflich beschied sie den Böblinger Friseuren, daß man alle Mitarbeiter darauf hinweisen werde, "daß jegliche Form von gewerblicher Nebentätigkeit im Betrieb nicht erlaubt ist".
( Quelle: Die Zeit (17/1999))