Die 12. Strafkammer war anders als die Staatsanwaltschaft nicht von bandenmäßigem, sondern nur von gewerbsmäßigem Betrug ausgegangen, bei dem Ante Sapina stets die Fäden in der Hand gehalten habe.
( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 19.11.2005)
Die Staatsanwaltschaft wertete die Aufklärung des Korruptionsfalls im Zusammenhang mit gewerbsmäßigem Diebstahl als schweren Schlag gegen die organisierte Kriminalität.
( Quelle: DIE WELT 2000)