Die unterlassene Erwähnung von Gegenrechten des Arbeitgebers - die möglicherweise durch die Klägerrolle der Gewerkschaft veranlaßt ist - bedeutet allerdings nicht, daß die Wahl von gewerkschaftl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Die jetzt fälschl. als "Warnstreikurteil" bezeichnete Entscheidung hingegen betraf eine völlig andere, neu entwickelte gewerkschaftl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Obschon die Gewerkschaften seit jeher das Betriebsrätewesen als einen Teil der Gewerkschaftsbewegung angesehen und damit auch ihre Forderung nach gewerkschaftl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)