Damals wie heute versteht sich die als Verein organisierte Gruppe vor allem als kanzlertreu und gewerkschaftsnah.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Die dennoch vereinbarten "Härteklauseln" für notleidende Betriebe empfindet der als "gewerkschaftsnah" geltende Bremer Professor keineswegs als Sündenfall.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)