Der private Anbieter, der sein gelesenes oder in die Ecke geworfenes Exemplar loswerden will, zahlt an amazon.de eine Grundgebühr von 0,99 Euro und 15Prozent des Verkaufspreises als Provision.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 20.04.2002)
Als sich durch das aufgeregte Hin- und Herrennen meines Begleiters das Wasser trübte, versuchte man die herumschwimmenden Tiere durch ein geworfenes Fischstück ins offene Wasser zu locken.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 04.03.2003)
Für den Ludwigshafener, der seinen Namen lieber für sich behielt ("Ich habe heute schon genug Prügel eingesteckt"), wären die Umzugskosten aus dem Fenster geworfenes Geld.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)