Das Berliner Landgericht wies am Mittwoch nach Angaben einer Sprecherin eine Klage des BGA auf Rückzahlung von zu viel gezahltem Porto ab.
( Quelle: Die Welt Online vom 17.10.2002)
Dies schließt Rückgaben nicht aus, die jedoch mit tatsächlich gezahltem Lastensausgleich verrechnet werden müssen.
( Quelle: Die Welt vom 31.03.2005)