Ihr war bewußt, daß Sterbehilfe auch bei aussichtsloser (infauster) Prognose nicht durch gezieltes Töten geleistet werden darf.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Dahinter steht wohl, allen öffentlichen Angaben zum Trotz, die Annahme, es könnte sich bei der Explosion des Lastwagens auch um ein gezieltes Attentat auf eine Reisegruppe handeln.
( Quelle: Die Welt Online vom 13.04.2002)