ggf.

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  1. Zu ihnen gehört auch der Verunsicherungsfaktor, der ggf. besonders durch wiederholte Erkrankungen in das betriebl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Kontrollsystem Anonymitätszusicherungen, ggf. gar Prämien für sachdienliche Hinweise helfen bei der Korruptionsaufdeckung. ( Quelle: Die Welt vom 02.03.2005)
  3. In beiden Entwürfen sind die Frauenbeauftragten im erforderlichen Umfang bis hin zur vollen Freistellung von anderweitigen Aufgaben zu entlasten und ggf. durch eine Vertretung zu unterstützen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  4. Deshalb besteht eine enge Sachnähe zwi- schen-[zwischen] dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe und dessen § 5 Ziff. 6 und den ggf. aufgrund dieser Regelung anwendbaren Bezirkslohntabellen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  5. Asylrecht bedeute nicht das Individualrecht eines Ausländers auf Aufnahme in einen fremden Staat, sondern das Recht des Staates, ihm ggf. Aufnahme und Schutz zu gewähren. ( Quelle: Junge Freiheit 1999)
  6. Ihm bleibt ggf. nur noch, auf die Erfüllung ihm zustehender Leistungen, wenn nötig gerichtlich, zu pochen. ( Quelle: Verträge rund ums Haus, UB Media)
  7. Es gilt die eigengenutzte Wohnung mit Eigenkapital (u. ggf. mit einem Restdarlehen) und die vermietete Wohnung zu 100% über Darlehen zu finanzieren. ( Quelle: Steuer 96, UB Media)
  8. Deshalb werden, auch seitens Berlins, auch andere Optionen entwickelt und ggf. in die Diskussion eingeführt werden müssen." ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  9. Das Konzept erlaubt darüber hinaus die Verwendung von mehreren, räumlich getrennt plazierbaren X-Terminals zur Visualisierung und ggf. zur Steuerung des überwachten Prozesses. ( Quelle: bmb+f Forschungslandkarte Deutschland 1998)
  10. Ihre ggf. bestehenden Leistungsverweigerungsrechte hätte sie gegenüber dem Freistellungsverlangen des Kl. geltend machen müssen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
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