Nicht nur sollen alle Religionen gleich behandelt werden, es wird überhaupt der immer ungleichmäßige und insofern gleichheitswidrige Ausdruck von Überzeugungen und Werten verboten.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 23.07.2004)
Die Korrektur einer unrichtigen Rechtsauffassung ist aber keine gleichheitswidrige Ungleichbehandlung.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)