Das Schiedsgericht ist der Auffassung, daß ein System starrer Sanktionen nicht wünschenswert ist und ein System bevorzugt wird, das eine gleitende Skala von Sperren vorsieht", heißt es in einer Erklärung von Matthieu Reeb, Direktor am Schiedsgericht CAS.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)