Bereits im April dieses Jahres hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Realkredite, also grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen, nach dem Haustürwiderrufsgesetz widerrufen werden können, wenn sie in einer Haustürsituation angebahnt wurden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.08.2002)
Dieser Betrag sei allerdings, so eine Banksprecherin, grundpfandrechtlich abgesichert.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)