Der Nationale Ethikrat hat auch jenseits grundrechtlicher Direktiven eine genuin eigene, eine ethische Aufgabe.
( Quelle: Die Zeit (25/2001))
Dagegen bestehen weder aus kompententieller noch aus grundrechtlicher Sicht Bedenken.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Verbal beschränkt das Bundesverfassungsgericht seine Eingriffe auf die Verletzung von "spezifischem Verfassungsrecht" und die "Verkennung grundrechtlicher Normen und Maßstäbe".
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Allein auf diesem Boden, so der Preisträger weiter, könne sich eine auch für die Notwendigkeiten menschen- und grundrechtlicher Institutionalisierungen empfindliche politische Kultur ausbilden.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)