Bissiger Kommentar des Mieters: 'Wir sind gut versichert' rechtfertige, so der Amtsrichter, keine fristlose Kündigung, wenn keine Schädigungsabsicht dargetan sei.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Münchener Rück wieder gut versichert [boerse].
( Quelle: Tagesschau vom 16.03.2005)