gutachterlicher

  1. Ex-Justizminister Rupert von Plottnitz (Grüne) sagte, dass bereits die geltenden Regelungen es ermöglichten, nicht therapiefähige Straftäter nach gründlicher gutachterlicher Untersuchung in geschlossenen Einrichtungen zu behalten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.01.2002)