Erlaubt ist auch eine Nutzung der Wohnung für wissenschaftliche, gutachtliche oder schriftstellerische Arbeiten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Wenn ein Unternehmen den Kontrollwunsch bei der Krankenkasse geltend macht, muß diese eine "gutachtliche Stellungnahme" beim Medizinischen Dienst einholen.
( Quelle: TAZ 1996)