Der Rechtsanspruch auf gleichwertigen Ersatz, wenn ein gutgläubiger Neuerwerber sich des Grundstücks angenommen hatte, ist somit dahin.
( Quelle: DIE WELT 2000)
"Allein für die Serie in Kulmbach müssten Sie schon für sieben Jahre hinter Gitter", mahnte Götz, denn: "Sie haben sich auf Kosten gutgläubiger Mitmenschen bereichert."
( Quelle: Frankenpost vom 02.09.2005)