Wegen des höchstpersönlichen Charakters der zu kleingärtnerischen Zwecken, Erholung oder Freizeitgestaltung überlassenen Verträge war bereits gesetzlich eine Unterverpachtung an Dritte ausgeschlossen (84).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Und stehen vor einem Dilemma: Kann man Privatpersonen oder Privatunternehmen noch schützen, wenn man ein Dickicht aus politischen, wirtschaftlichen und höchstpersönlichen Interessen durchdringen will?
( Quelle: Die Zeit (7/2000))
Und schließlich herrscht Uneinigkeit über die Frage, wie das Individuelle zwischen dem Allgemeinen und dem Besonderen, den soziokulturellen Kopiervorlagen und der immer höchstpersönlichen Erfahrung zu verorten sei.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 25.03.2002)
In einer separaten Entschließung solle der Bundestag klarstellen, daß "der Schutz des Beichtgeheimnisses" und von "höchstpersönlichen Gesprächen mit engsten Familienangehörigen" gewahrt bleiben.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)