höchstricherlichen

  1. Personen außerhalb dieses Bereichs - also auch Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst - sind nach dem höchstricherlichen Urteil "rechtlich nicht gehalten, die neuen Rechtschreibregeln zu beachten und die reformierte Schreibung zu verwenden". ( Quelle: Junge Freiheit 1998)