Mit dieser Vorschrift soll erreicht werden, daß auf die höchstzulässige Befristungsdauer eines Arbeitsverhältnisses bzw. die vereinbarte Befristungsdauer eines Arbeitsverhältnisses bestimmte Zeiten nicht angerechnet werden.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Ob höchstzulässige Lenkzeiten oder Ladegewichte, ob vorgeschriebene Ruhepausen oder Höchstgeschwindigkeiten - überall sieht Hanreich chronische "Zuwiderhandlungen" und dadurch unfaire Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Schiene.
( Quelle: TAZ 1997)