SZ: Ist der Wahlsieg ein solches höherrangiges Gut?
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 20.12.2002)
Das Verwaltungsgericht habe aber bereits festgestellt, daß nach einer ersten Überprüfung das hessische Gesetz "nicht gegen höherrangiges Recht" verstoße.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)