"Wir haben habhafte Fälle, aber das Geldwäschegesetz setzt uns nur eine Beweisfrist von 48 Stunden.".
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
"Aber im Großen und Ganzen reicht das für habhafte Gründe, um sie dem Bundespräsidenten vorzulegen", betonte Mahrenholz im Fernsehsender Phoenix.
( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 02.07.2005)