Wenn er auch nach Beendigung des Heimarbeitsverhältnisses noch Verg. erhalten kann, so dient dies ledigl. dem Ausgleich, da zu Beginn des Heimarbeitsverhältnisses die Feiertagsverg. mit halbjährlicher Verspätung eintritt.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Diese Preise ermäßigen sich bei halbjährlicher Vorauszahlung um 5 Prozent, bei jährlicher Zahlung um 7,5 Prozent.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)