handelshemmenden

  1. Der Export in diese Länder wird durch den Abbau von Zöllen, mengenmäßigen Beschränkungen und bürokratischen Hindernissen, die Angleichung von handelshemmenden Rechtsvorschriften und Normen, kurz: durch den Europäischen Binnenmarkt, erleichtert. ( Quelle: FAZ 1994)