handschriftlich

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  1. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und handschriftlich von allen Mietern unterschrieben werden; nur per Einschreiben mit Rückschein versenden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.02.2003)
  2. Besonders beim Denunzieren von Journalisten-Kollegen tat sich Sänger nach Stasibelegen handschriftlich hervor. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
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