Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und handschriftlich von allen Mietern unterschrieben werden; nur per Einschreiben mit Rückschein versenden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.02.2003)
Besonders beim Denunzieren von Journalisten-Kollegen tat sich Sänger nach Stasibelegen handschriftlich hervor.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)