Die drei alten hansischen Stadtbibliotheken Hamburgs, Bremens und Lübecks sind darunter, aber auch diejenigen Magdeburgs und Halberstadts und Breslaus.
( Quelle: Die Zeit 1996)
Man erfährt dabei nicht, dass schon die Statuten des hansischen Kontors in Nowgorod von 1296 den deutschen Händlern alle Compagnie- und Kommissionsgeschäfte mit Flamen, Wallonen und Engländern untersagten.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 13.08.2002)